Wiedereintritt in ein Master-Studium
Wenn Sie Ihr Bachelor-Studium an der ETH Zürich erfolgreich abge?schlossen haben und danach ausgetreten oder exmatrikuliert worden sind, dann k?nnen Sie sich erneut in einen ETH-Master-Studiengang immatrikulieren.
Voraussetzungen
Erfolgt der Wiedereintritt in einen ...
Sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind, k?nnen Sie sich direkt bei der Kanzlei anmelden:
- Ihr ETH Bachelor-Abschluss ist zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht ?lter als vier Jahre, und
- Sie sind nicht von dem von Ihnen gewünschten Studiengang ausgeschlossen, und
- falls Sie den konsekutiven ETH-Master-Studiengang begonnen haben und nach einem Unterbruch fortführen m?chten, dann muss der Studienabschluss in der verbleibenden Studienfrist m?glich sein.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Sie sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind, k?nnen Sie sich direkt bei der Kanzlei anmelden:
- Ihr ETH Bachelor-Abschluss ist zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht ?lter als vier Jahre, und
- Sie sind nicht von dem von Ihnen gewünschten Studiengang ausgeschlossen, und
- falls Sie den ETH-Master-Studiengang begonnen haben und nach einem Unterbruch fortführen m?chten, dann muss der Studienabschluss in der verbleibenden Studienfrist m?glich sein.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Sie sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Sie müssen sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Sie müssen sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Senden Sie das DownloadAnmeldeformular vereinfachter Wiedereintritt (PDF, 84 KB)vertical_align_bottom mit allf?lligen Unterlagen fristgerecht per E-Mail oder Post an die Kanzlei.
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine direkte Anmeldung nicht erfüllen und trotzdem dieses Anmeldeformular verwenden, tun Sie dies auf eigene Gefahr (gilt z.B. nicht als frist- und/oder formgerechte Bewerbung für andere Verfahren).
Zu Anrechnung und Erlass von Studienleistungen beachten Sie bitte die speziellen Informationen.